Steuerberater

Steuerproblemlösungen für Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen

Steuerberatung Frankfurt

Wenn Sie auf der Suche nach einem kompetenten Steuerberater sind, welcher sich Ihrer Anliegen und Fragen annimmt, kann die Suche viel Zeit und Nerven in Anspruch nehmen. Gerne möchten wir, die Steuerkanzlei Kurt Baumgärtel und Sylvia Born, uns bei Ihnen vorstellen.
Wir bieten Ihnen von der umfangreichen Steuer Beratung bis hin zum Jahresabschluss, Einkommenssteuererklärung sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung genau die Steuerproblemlösung, die Sie benötigen. Unser starkes Team aus Steuerberatern, Steuerfachwirten und Steuerfachangestellten, steht Ihnen jederzeit für Ihre Steuerfragen zur Verfügung. 

Wir bieten unsere Steuerdienstleistungen für Sie an. 

Steuerberatung für Unternehmer

Steuerberatung für Freiberufler, Selbständige, UG, GmbH, AG und alle weiteren geschäftlichen Betriebsformen. 

Steuerberatung für Privatpersonen

Steuerberatung für Privatpersonen wie z.B. Einkommenssteuererklärung und Erbschaftssteuer.

Aktuelles, Neuerungen und allgemeine Informationen.

Information aufgrund der aktuellen Lage

Ab dem 01.09.2021 können Mandanten wieder ins Büro. Es gelten folgende Regeln: Einlass nur nach vorheriger Terminvereinbarung Einlass nur mit einem der 3G (geimpft, genesen oder getestet) Einlass nur mit Mundschutz – im Besprechungszimmer kann aufgrund der Ausstattung...

Update: Informationen aufgrund der aktuellen Lage

Unsere im Büro tätigen Mitarbeiter sind nun alle mindestens einmal geimpft. Wir hoffen, dass bis Mitte August 2021 alle ihre Zweitimpfung erhalten haben. Mit der folgenden Karenzzeit von ca. zwei Wochen haben dann alle spätestens Ende August 2021 den vollen Impfschutz...

Beratungsgespräche online per Skype oder ZOOM

Guten Tag liebe Mandanten, ab sofort bieten ich Online Beratungsgespräche an. Dies gilt nur in der Zeit, wo keine persönlichen Termin vereinbart und wahrgenommen werden können. Hierzu verwenden wir entweder Skype oder Zoom soweit vorhanden. Vereinbaren Sie hierzu...

Das sagen unsere Kunden über uns als Steuerberater

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Lernen Sie unsere Steuerkanzlei in Frankfurt kennen

Unser kompetentes Teamaus Steuerberatern steht Ihnen jederzeit zur Verfügung

Unser Steuerbüro in Frankfurt bietet nicht nur die Möglichkeit als Steuerberater Regional aufzutreten. Viel Mehr ist Frankfurt mit seiner starken Internationalisierung ein Dreh und Angelpunkt. Für uns Grund genug um Ihre Steuerangelegenheiten auch als englischer sprechender Steuerberater anzubieten. Wir betreuen Kunden in verschiedenen Ländern und freuen uns auch Sie als unseren neuen Mandanten begrüßen zu dürfen. Zögern Sie nicht bei Fragen sich an uns zu wenden. 

Die häufigsten Fragen an uns

Bis wann muss die Einkommensteuererklärung abgegeben werden?
Die Einkommensteuererklärung muss in Hessen  bis 31.07. abgegeben werden. Wenn man steuerlich beraten ist, verlängert sich die Abgabefrist auf den 28.02..
Wann ist die Einkommensteuervorauszahlung fällig?
Die Einkommensteuervorauszahlung ist vierteljährlich jeweils zum 10.03., 10.06., 10.09 und 10.12. eines  Jahres an das Finanzamt zu entrichten.
Wann ist die Umsatzsteuer fällig?
Die Umsatzsteuer ist am 10. Des Folgemonats fällig. Wenn Antrag auf Fristverlängerung gestellt wurde, zum 10. des darauf folgenden Monats. Unter bestimmten Umständen ist die Umsatzsteuer nur quartalsweise oder Jährlich zu melden und zu zahlen.

Wann ist die Lohnsteuer fällig?
Die Lohnsteuer ist ebenfalls am 10. Des Folgemonats fällig. Auch hier kann es zu vierteljährlichen oder Jährlichen Abgabefristen kommen, eine Fristverlängerung gibt es nicht.

 

Wann ist die Körperschaftsteuer fällig?
Die Körperschaftsteuer ist wie die Einkommensteuer von Privatpersonen vierteljährlich jeweils zum 10.03., 10.06., 10.09 und 10.12. des Jahres an das Finanzamt zu entrichten.
Wann ist die Gewerbesteuer fällig?
Die Gewerbesteuer ist vierteljährlich zum 15.02, 15.05.,15.08. und 15.11. an die Gemeinde zu entrichten.
Wann ist die Einkommensteuer Abschlusszahlung fällig?
Die Fälligkeit der Einkommensteuer Abschlusszahlung hängt vom Vorliegen des Steuerbescheids ab. Die Abschlusszahlung wird nach einem Monat fällig.
Welche Steuerklasse habe ich als Ledige mit Kind?
Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende oder verwitwete Arbeitnehmer haben Steuerklasse 1

Ledige Alleinerziehende haben Steuerklasse 2

Verheiratete mit einem Einkünfteverhältnis von 70% zu 30% haben die Steuerklasse 3 (70%) und Steuerklasse 5 (30%)

Verheiratete mit einem Einkünfteverhältnis von 50% zu 50% haben die Steuerklasse 4

Arbeitnehmer mit mehr als einer lohnsteuerpflichtigen Tätigkeit haben ab der 2. Tätigkeit die Steuerklasse 6 für diesen und alle weiteren Jobs.

Seit 10.01.1975 Mitglied in der Steuerberaterkammer Hessen

Seit März 1975 Mitglied
der Datev eG

Seit 04.02.1976 Mitglied im Steuerberaterverband Hessen

Bund der Steuerzahler