Ab dem 04.04.2022 gelten die folgenden Regeln:

• Einlass nur nach vorheriger Terminvereinbarung
• Einlass nur mit Mundschutz (FFP2 oder jeder andere Mundschutz) – im Besprechungszimmer kann aufgrund
der Ausstattung mit Nies- und Spuckschutz sowie UVC Air Purifer dieser abgenommen werden

Zum allgemeinen Schutz sollten weiterhin nur Termine vereinbart werden, die unbedingt nötig sind.
Wir bieten immer noch die Möglichkeit der telefonischen Beratung bzw. einer Videokonferenz an.

Unterlagen können ohne Termin an der Tür abgegeben bzw. abgeholt werden.

Frankfurt/Main, 04.04.2022

Kurt Baumgärtel & Sylvia Born
Partnerschaft Steuerberater