Ab dem 01.09.2021 können Mandanten wieder ins Büro.

Es gelten folgende Regeln:

  • Einlass nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Einlass nur mit einem der 3G (geimpft, genesen oder getestet)
  • Einlass nur mit Mundschutz – im Besprechungszimmer kann aufgrund der Ausstattung mit Nies- und Spuckschutz sowie UVC Air Purifer dieser abgenommen werden.

Zum allgemeinen Schutz sollten aber nur Termine vereinbart werden, die unbedingt
nötig sind. Wir bieten weiterhin die Möglichkeit der telefonischen Beratung bzw. einer
Videokonferenz an.

Unterlagen können weiterhin ohne Termin an der Tür abgegeben bzw. abgeholt werden.